Datenschutzordnung des Judo-Club Großbeeren e.V.

Datenschutz gemäß DSGVO und BDSG

Teil 1: Grundlagen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Datenschutzordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Judo-Club Großbeeren e.V. (Verein).
  2. Personenbezogene Daten sind Informationen, die eine natürliche Person identifizieren oder identifizierbar machen (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail).
  3. Diese Ordnung gilt für:
    1. Mitglieder aller Altersgruppen (insbesondere Minderjährige)
    2. Eltern/Erziehungsberechtigte minderjähriger Mitglieder
    3. Trainer, Betreuer und Freiwillige
    4. Website-Besucher und Newsletter-Abonnenten
    5. Dritte (z.B. Zahlungsdienstleister)

Siehe auch §33 der Satzung

§2 Verantwortlicher und Kontakt

  1. Verantwortlich für Datenverarbeitung ist:
    Judo-Club Großbeeren e.V.
    Sitz: 14979 Großbeeren, Brandenburg
    Registernummer: VR 5051 P (Amtsgericht Potsdam)
  2. Kontakt zur Beschwerde mit Landesbeauftragtem:
    Landesbeauftragte für Datenschutz Brandenburg
    Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow
    Telefon: 033203 356-0
    E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
    Website: www.lda.brandenburg.de

Siehe auch §1 der Satzung

Teil 2: Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitung

§3 Wann verarbeiten wir Daten (Artikel 6 DSGVO)

Datenkategorie Rechtsgrundlage Zweck
Mitgliedsdaten (Name, Anschrift, Geburt) Art. 6 Abs. 1 b DSGVO (Vertrag) Mitgliedsverwaltung, Vertragsdurchführung
Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) Art. 6 Abs. 1 b DSGVO Vereinskommunikation, Organisation, Verwaltung
Bankdaten (IBAN, BIC) Art. 6 Abs. 1 b DSGVO (Vertrag mit SEPA-Mandat) Beitragseintreibung
Trainingsdaten (Anwesenheit, Fortschritt) Art. 6 Abs. 1 b DSGVO Trainingsorganisation, Lizenzierung
Fotos/Videos aus Trainings/Events Art. 6 Abs. 1 a DSGVO (Einwilligung) PR, Website, Social Media – nur mit Zustimmung!
Gesundheitsdaten (Allergien, Verletzungen) Art. 9 Abs. 2 a/h DSGVO (Einwilligung/Schutz) Sicherheit im Trainings- und Wettkampfbetrieb
Sensible Daten (Behinderungen) Art. 9 Abs. 2 a DSGVO (ausdrückliche Einwilligung) Förderung/Unterstützung (freiwillig mitteilbar)

Wichtig: Ohne Einwilligung keine Fotos/Videos von Minderjährigen öffentlich!

§4 Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen

  1. Für Mitglieder unter 16 Jahren:
    • Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten notwendig (nicht vom Kind selbst)
    • Datenverarbeitung orientiert sich an Kindeswohl
  2. Für Mitglieder ab 16 Jahren:
    • Können selbst einwilligen (eigene Entscheidungsreife)
    • Eltern können aber weithin Zugang/Kontrolle ausüben (ihr Recht)
  3. Besondere Schutzmaßnahmen:
    • Keine Veröffentlichung von Fotos ohne ausdrückliche Zustimmung
    • Bei Veröffentlichung von Gruppenfotos mit mehreren Personen ist die Einwilligung jeder abgebildeten Person erforderlich. Alternativ kann auf Gesichtsunkenntlichmachung (Verpixelung) zurückgegriffen werden.
    • Keine Weitergabe an Dritte ohne Grund
    • Sichere Speicherung (Schloss, Passwort-Schutz)
    • Regelmäßige Überprüfung der Berechtigung

Siehe auch §29 der Satzung

Teil 3: Welche Daten verarbeiten wir?

§5 Aufnahme & Mitgliedsdaten

Bei Aufnahme erhoben:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Geschlecht (männlich/weiblich/divers/keine Angabe)
  • Anschrift, Telefon, E-Mail
  • Bankverbindung (IBAN, BIC) für SEPA-Lastschrift
  • Bei Minderjährigen: Kontaktdaten der Eltern/Erziehungsberechtigten
  • Unterschrift auf Aufnahmeformular & Einwilligungserklärung

Aufbewahrungsdauer:

  • Während der Mitgliedschaft: Vollständige Daten
  • Nach Austritt/Streichung/Ausschluss:
    • Mitgliedsdaten: 10 Jahre (Rechnungsprüfung § 257 HGB)
    • SEPA-Mandat gelöscht nach Beendigung
    • NICHT: Kontaktdaten der Eltern für ehemals minderjährige Mitglieder – gelöscht nach Beendigung des 17. Lebensjahres oder auf Antrag

Siehe auch §6 der Satzung

§6 Trainings- und Wettkampfdaten

Erhoben & gespeichert:

  • Anwesenheitslisten (Wer war beim Training?)
  • Leistungsdaten (Prüfungen, Gürtelfarben, Gewichte für Wettkämpfe)
  • Gesundheitsangaben (Allergien, Verletzungen, Impfstatus, falls relevant)
  • Wettkampfmeldungen an BJV, DJB (übermittelt)

Aufbewahrungsdauer:

  • Leistungsdaten (Gürtel, Prüfungen): Unbegrenzt (Ehre, Dokumentation)
  • Anwesenheitslisten: 1–2 Jahre (Trainingsplanung)
  • Gesundheitsdaten: Nur solange notwendig – max. 3 Jahre nach Ende Vereinsmitgliedschaft
  • Wettkampfmeldungen: So lange wie bei Verbänden archiviert

§7 Foto- & Videomaterial

Wann nehmen wir auf?

  • Trainings und Events (interne Dokumentation)
  • Wettkämpfe (für Tageszeitung, Blog, Social Media)
  • Veranstaltungen (Jahresfeste, Camps)

Was geschieht damit?

  • Privates Material: Nur intern, nur mit AUSDRÜCKLICHER Einwilligung weitergegeben
  • Öffentliches Material: NUR mit schriftlicher Zustimmung von Mitglied (Eltern für U16) auf Website/Social Media
  • Keine Gesichter ohne Zustimmung von Eltern oder Erwachsenem

Aufbewahrungsdauer:

  • Mit Zustimmung: Unbegrenzt (für Vereinsarchiv, Historisches)
  • Ohne Zustimmung: Gelöscht innerhalb 6 Wochen nach Aufnahme

Teil 4: Wann teilen wir Daten mit anderen?

§8 Weitergabe an Dritte (Artikel 28 DSGVO – Auftragsverarbeiter)

Empfänger Grund Welche Daten Rechtsbasis
BJV, DJB, LSB Brandenburg Verbandsmitgliedschaft Name, Geburt, Gürtelgrad, Wettkampfmeldungen, Geschlecht, E-Mail Vertrag § 26 BGB
Kreissportbund Teltow-Fläming Förderung, Lizenzierung Name, Kontakt Vertrag § 26 BGB
Kassenprüfer (interner Prüfer) Finanzrevision Name, Beitragsstatus, Kontostand (kein IBAN!) Satzung § 34
Bankinstitut für SEPA-Lastschrift Beitragseintreibung Name, IBAN, Beitragsbetrag Art. 6 Abs. 1 b DSGVO
Versicherung (Haft-, Unfall) Schadensfall Name, Vertragsnummer, Schaden Art. 6 Abs. 1 b DSGVO
Behörden (auf Anforderung) Rechtliche Verpflichtung Nur angeforderte Daten (z.B. Polizei bei Strafverfahren) Art. 6 Abs. 1 c DSGVO

Keine Weitergabe an:

  • Marketing-Unternehmen
  • Datenbroker
  • Versicherer zur Profitoptimierung
  • Privatpersonen ohne Grund

Siehe auch §34 der Satzung

§9 Internationale Datenübertragung (außer EU)?

  • Im EU/EWR: Standard-Verträge (Art. 45/46 DSGVO)
  • Außerhalb: NUR mit expliziter Sicherung (aktuell: USA nicht sicher!)
  • Vereins-Policy: Keine Speicherung außerhalb EU ohne Genehmigung

Teil 5: Mitgliederrechte

§10 Ihre Rechte (DSGVO Artikel 15–22)

Sie haben das Recht auf:

  1. Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    • Welche Daten speichert der Verein über mich?
    • Wo kommen sie her?
    • An wen wurden sie weitergegeben?

    Wie es funktioniert: Schriftliche Anfrage an info@judoclubgrossbeeren.de → Antwort innerhalb 4 Wochen

  2. Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
    • Falsche Daten müssen korrigiert werden
    • Beispiel: Adresse geändert → wird aktualisiert

    Wie es funktioniert: Schriftliche Mitteilung oder formlos per E-Mail → Bearbeitung sofort/nächste Arbeitswoche

  3. Löschung (Art. 17 DSGVO – Recht auf Vergessenwerden)
    Wann kann man die Löschung fordern?
    • Daten werden nicht mehr benötigt
    • Widerspruch gegen Verarbeitung
    • Nach Austritt (nach Aufbewahrungsfrist)
    • Ausnahmen: Bankkonto für offene Schulden, Kassenprüfung

    Wie es funktioniert: Schriftliche Anfrage → Vorstand überprüft → Löschung oder Ablehnung mit Grund → Frist: 30 Tage

  4. Einschränkung (Art. 18 DSGVO)
    • Sperren von Daten (nicht löschen, aber nicht nutzen)
    • Beispiel: Während Streitigkeit über Richtigkeit
  5. Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
    • Ich will nicht, dass meine Daten für Zweck X genutzt werden
    • Beispiel: Keine Newsletter, keine Social-Media-Fotos
    • Kann Mitgliedschaft nicht verhindern, aber Zusätzliches ausschließen

Teil 6: Datensicherheit

§11 Wie schützen wir Ihre Daten?

Maßnahme Umsetzung
Physischer Schutz Akte im Schrank, Schloss, nur Vorstand hat Zugang
Digital (falls verwendet) Passwort-geschützte Dateien, Verschlüsselung (z.B. AES-256)
Zugang Nur Vorstandsmitglieder + Kassenprüfer auf Bedarf
Backup Regelmäßige Kopien (1x pro Jahr)
Löschung Papier: Schreddern / Digital: Sichere Formatierung
Incident-Handling Bei Datenleck: Betroffene innerhalb 96h informieren + Landesbeauftragte

§12 Haftung & Versicherung

  • Verein hat Haftung beschränkt (Satzung § 13 Abs. 5)
  • Versicherung deckt Haftung ab (soweit vorhanden)
  • Keine Garantie auf 100% Sicherheit, aber höchste Standards werden eingehalten

Siehe auch §13 der Satzung

Teil 7: Prozesse & Verfahren

§13 Aufnahmeformular & Einwilligungserklärung

Auf dem Aufnahmeformular MÜSSEN stehen:

  • ☑ Ich erkläre mich mit der Datenspeicherung gem. DSGVO einverstanden
  • ☑ Ich bin informiert, dass meine Bankdaten per SEPA-Lastschrift eingezogen werden
  • ☑ Ich habe die Datenschutzordnung gelesen und verstanden
  • ☐ OPT Ich erlaube Foto/Video-Aufnahmen für interne Zwecke
  • ☐ OPT Ich erlaube Veröffentlichung auf Website/Social Media
  • ☐ OPT Ich bin (Datenlieferant für Verbandsmeldung) einverstanden

Bei Minderjährigen (U16): Alle Häkchen müssen auch von Eltern/Erziehungsberechtigten gesetzt werden.

Bei Minderjährigen unter 18 Jahren: Auch bei „internen Zwecken" (Fotos/Videos) muss die Einwilligung zusätzlich von den Erziehungsberechtigten erteilt werden (Art. 8 DSGVO). Bei Veröffentlichung (Website/Social Media) ist die Einwilligung bis zur Volljährigkeit zwingend von den Eltern zu erteilen.

Siehe auch §6 der Satzung

§14 Datenschutzrichtlinien für Trainer & Helfer

Jeder Trainer/Helfer unterschreibt bei Antritt:

„Ich verpflichte mich, personenbezogene Daten von Mitgliedern vertraulich zu behandeln. Ich gebe Daten ohne Grund nicht weiter und lösche sie nach Beendigung meiner Tätigkeit. Bei Verstößen drohen Ausschluss und ggf. Schadensersatz."

Teil 8: Spezielle Szenarien

§15 Bei Austritt/Streichung/Ausschluss

Was geschieht mit Daten?

  1. Sofort gelöscht:
    • SEPA-Mandat
    • Persönliche Notizen (z.B. Verhaltensvermerke)
  2. Nach 10 Jahren (Rechnungsprüfung):
    • Name, Adresse, Beitragsstatus
    • Zahlungsbelege
    • Gürtelgrade/Prüfungen (für Ehrenrat + Historie)
    • Fotos – nur mit Zustimmung (siehe § 7)
  3. Eltern-Kontakt für ehem. U16:
    • Gelöscht, wenn Kind 18 ist oder auf Anfrage

Siehe auch §7 der Satzung §15 der Satzung

§16 Bei Datenleck/Sicherheitsverletzung

Was passiert?

  1. Sofortmaßnahmen:
    • Verursacher identifizieren
    • Zugang sperren
  2. Benachrichtigung innerhalb 96h:
    • Betroffene werden informiert (Post/E-Mail)
    • Landesbeauftragte Brandenburg benachrichtigt
    • Polizei ggf. eingeschaltet (bei Diebstahl/Hacking)
  3. Dokumentation:
    • Ursache
    • Umfang der Daten
    • Maßnahmen zur Verhinderung

Teil 9: Umsetzung & Dokumentation

§17 Verantwortlichkeiten

  • Vorstand: Sichert Einhaltung, Schulung von Trainern/Helfern
  • Jedes Mitglied: Respektiert Datenschutz anderer Mitglieder

§18 Änderungen dieser Ordnung

  • Änderungen erfordern Vorstandsbeschluss oder Mitgliederversammlung
  • Versionskontrolle:
    • Version 1.0: 07.11.2025
    • Nächste Review: 2026

Siehe auch §32 der Satzung

§19 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung tritt in Kraft mit ihrer Beschlussfassung durch den Vorstand/die Mitgliederversammlung am 25.02.2026.