Beitragsordnung des Judo-Club Großbeeren e.V.
Beiträge, Gebühren und Zahlungsmodalitäten
Inhaltsverzeichnis
- §1 Mitgliedsbeiträge – Staffelung nach Alter
- §2 Fördernde Mitglieder
- §3 Aufnahmegebühr
- §4 Verbandsbeiträge & Jahressichtmarken
- §5 Umlagen
- §6 Wettbewerbs- & Lehrgangsgebühren
- §7 Beitragseinzug & Zahlungsweise
- §8 Beitragsstundung & Kulanz
- §9 Beitragsbefreiung für Funktionäre
- §10 Speicherung & Änderungen
§1 Mitgliedsbeiträge – Staffelung nach Alter
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Monatliche Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden gemäß § 11 der Satzung per SEPA-Lastschrift eingezogen und betragen:- Kinder (5–17 Jahre): 20,00 EUR/Monat
- Erwachsene (ab 18 Jahren): 25,00 EUR/Monat
- Ehrenmitglieder: KOSTENLOS (gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung)
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Familienrabatt für Kinder
Für Familien mit mehreren Kindern (5–17 Jahre) im gleichen Haushalt gilt folgender Rabatt auf den Kinderbeitrag:- 1. Kind: 20,00 EUR/Monat (100%, Vollbeitrag)
- 2. Kind: 16,00 EUR/Monat (80%, Rabatt -20%)
- 3. und weitere Kinder: je 15,00 EUR/Monat (75%, Rabatt -25%)
Definition Familie: Als Familie im Sinne dieser Ordnung gelten Personen, die im gleichen Haushalt leben (gleiche Wohnanschrift). Nachweis erfolgt bei Aufnahme.
Wichtig: Der Familienrabatt gilt ausschließlich für Kinder. Für erwachsene Mitglieder (ab 18 Jahren) gilt kein Familienrabatt. Der Erwachsenenbeitrag beträgt stets 25,00 EUR/Monat, unabhängig von der Anzahl erwachsener Familienmitglieder.
Beispielrechnung:
Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern:
- Mutter (Erwachsene): 25,00 EUR (kein Rabatt)
- Vater (Erwachsener): 25,00 EUR (kein Rabatt)
- 1. Kind: 16,00 EUR (Rabatt -20%)
- 2. Kind: 15,00 EUR (Rabatt -25%)
- Gesamtbeitrag: 81,00 EUR/Monat
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Ermäßigung oder Befreiung
Der Vorstand kann auf schriftlichen oder elektronischen Antrag (E-Mail) und Nachweis von finanziellen Gründen folgende Maßnahmen beschließen:- Gesamtbefreiung vom Mitgliedsbeitrag (100%)
- Teilermäßigung des Mitgliedsbeitrags (50%)
- Beitragsstundung oder Ratenzahlung über mehrere Monate
Anerkannte Nachweise: Bescheid über Arbeitslosengeld (ALG I/II), Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder vergleichbare Leistungen (z.B. Jobcenter-Bescheid, Sozialausweis).
Verfahren: Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand zu richten und muss entsprechende Belege enthalten. Der Vorstand entscheidet binnen 4 Wochen. Die Ermäßigung/Befreiung gilt für das laufende Kalenderjahr. Für Folgejahre ist ein Neuantrag mit aktuellen Nachweisen erforderlich. Der Antrag wird vertraulich behandelt.
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Änderung der Beitragshöhe
Beitragserhöhungen werden gemäß § 11 der Satzung vom Vorstand beschlossen und den Mitgliedern mit mindestens 4 Wochen Vorlauf schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 11 Abs. 8 der Satzung binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung wirksam.
§2 Fördernde Mitglieder
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Beitragspflicht
Fördernde Mitglieder zahlen einen freiwilligen, monatlichen Förderbeitrag. Der Förderbeitrag kann nach eigenem Ermessen festgesetzt werden. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift gemäß § 7 dieser Ordnung. -
Steuerrechtlicher Hinweis
Zahlungen fördernder Mitglieder können als Spende steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie den Mitgliedsbeitrag gemäß § 1 übersteigen. Der Verein stellt auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung gemäß § 50 EStDV aus.
§3 Aufnahmegebühr
- Einmalige Aufnahmegebühr: 35,00 €
- Fälligkeit: Mit der ersten Beitragsabbuchung.
§4 Verbandsbeiträge & Jahressichtmarken
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Jährlicher Verbandsbeitrag Brandenburgischer Judo-Verband
Der Verein zahlt pauschal an den BJV für alle Mitglieder:- 2025/2026: 18,00 € pro Mitglied/Jahr (8,00 € BJV + 10,00 € DJB gemäß Finanz- und Gebührenordnung des BJV, Stand 01.04.2025)
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Jahressichtmarke
Der BJV vergibt jährlich Versicherungs-Sichtmarken (inkludiert in Verbandsbeitrag). Einzug jährlich im Februar. - Die Gebührenordnung des BJV und DJB wird anerkannt.
§5 Umlagen
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Normale Umlage (regelmäßig, max. 50% Jahresbeitrag)
Sollte Sonderbedarf entstehen (z.B. neue Matten, Reparaturen), kann die Mitgliederversammlung eine Umlage beschließen.- Höchstgrenze: 50% des Jahresbeitrags pro Mitglied
- Beispiel: Bei 20 € Monatsbeitrag = 240 €/Jahr → max. 120 € Umlage
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Zahlungsweise
Umlagen werden per SEPA-Lastschrift eingezogen oder in vereinbarter Rate gezahlt.
§6 Wettbewerbs- & Lehrgangsgebühren
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Wettkampfmeldungen
Der Vorstand kann pro Wettkampf Anmeldungsgebühren (5–20 €) verlangen, um Kosten (Meldung, Kampfrichter) zu decken. -
Lehrgänge & Prüfungen
Speziallehrgänge, Gürtelprüfungen, Fortbildungen können kostenpflichtig angeboten werden:- Gürtelprüfung: Gebühr nach Aufwand
- Trainingsintensiv: nach Angebot
§7 Beitragseinzug & Zahlungsweise
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SEPA-Lastschrift (ZWINGEND)
- Einzugstag: bis zum 5. Werktag des Folgemonats
- Mandatsreferenz: Nach Aufnahme vergeben
- Bankgebühren: Das Mitglied trägt alle Rücklastschrift-Gebühren
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Zahlungsverzug
- Automatischer Verzug ohne Mahnung (Satzung § 12 Abs. 5)
- Verzinsung: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 247 BGB)
- Mahngebühr: 5 € pro Mahnung (Vorstandsbeschluss)
- Nach 3 Monaten Verzug: Kündigungswarnung (führt zu Streichung aus Mitgliederliste gemäß Satzung § 9)
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Ausnahmen auf Vorstandsbeschluss
In absoluten Einzelfällen kann eine alternative Zahlweise genehmigt werden.
§8 Beitragsstundung & Kulanz
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Vorstandsbeschluss
Der Vorstand kann einzelnen Mitgliedern gewähren:- Stundung: verschobene Zahlung, z.B. über 3 Monate
- Ermäßigung: reduzierter Beitrag
- Befreiung: kostenlose Mitgliedschaft
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Antrag
Schriftlich beim Vorstand mit Begründung. Die Entscheidung wird vertraulich behandelt.
§9 Beitragsbefreiung für Funktionäre
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Beitragsfreie Positionen
- 1. Vorsitzende/r
- 2. Vorsitzende/r (Stellvertretung)
- Kassenwart/in
- Trainer
- Weitere Vorstandsmitglieder auf Antrag beim Vorstand
Klarstellung: Die Beitragsbefreiung bedeutet Verzicht auf den Mitgliedsbeitrag. Sie entbindet nicht vom Anspruch auf Aufwandsentschädigung nach § 17 der Satzung (Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26a EStG oder Aufwendungsersatz nach § 670 BGB).
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Wirksamkeit
Die Beitragsbefreiung gilt ab Amtsantritt und endet mit Ausscheiden aus dem Amt.
§10 Speicherung & Änderungen
- Diese Beitragsordnung wird anerkannt und kann vom Vorstand mit einfacher Mehrheit angepasst werden.
- Änderungen werden den Mitgliedern per E-Mail oder Aushang mitgeteilt.
- Diese Ordnung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.